Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

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  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
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alt-100 und alt-1923

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Ich hänge mich hier mal mit einer allgemeineren Frage an: Wir nähern uns dem Tag, an dem {{Bild-PD-alt-100}} und {{Bild-PD-alt-1923}} zusammenfallen (cum grano salis, der Unterschied zwischen Veröffentlichung und Entstehung spielt bei 1923 de facto ja keine nennenswerte Rolle). Wie wollen wir damit umgehen? Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken? Oder wollen wir die 445 Einbindungen von alt-1923 durchgehen und soweit möglich die Vorlagen austauschen? Oder aus alt-1923 den "no commons"-Teil rausnehmen und alle Dateien nach Commons schicken? Was meint ihr? Grüße --h-stt !? 15:00, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

{{Bild-PD-alt-1923}} ist sowieso schon längst veraltet. Bis Ende 2018 galt in den US fix, dass Veröffentlichungen vor 1923 public domain sind. Auf den 1. Januar 2019 wurde diese Frist "in Bewegung gesetzt" und es gelten jetzt 95 Jahre ab Veröffentlichung. Aktuell sind in den USA somit Veröffentlichungen PD, die vor dem 1. Januar 1926 veröffentlicht wurden. Das Jahr 1923 spielt überhaupt keine Rolle mehr. Dementsprechend wurde die Vorlage "PD-1923" auf Commons auch nach {{PD-US-expired}} verschoben und passt die Frist jetzt jährlich an. Ich würde alt-1923 "in Rente schicken". Auf Commons verschieben würde ich Dateien aber immer nur nach genauer Prüfung jeder einzelnen Datei. Gestumblindi 15:44, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Siehe auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2021/03#Alte Commons-Enschränkungs-Vorlage bzw. "Wir hatten uns in früheren Diskussionen drauf geeinigt, dass wir es aus pragmatischen Gründen bei 1923 als Schwelle belassen wollen, bis sie mit unserer 100-Jahre-Regel zusammenfällt und wir erst dann zur moving wall übergehen wollen" (h-Stt). [1]--Chianti (Diskussion) 16:12, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ja, genau deshalb frage ich ja jetzt, wie wir diese pragmatische Lösung konkret umsetzen wollen. Drei Optionen stehen oben. Grüße --h-stt !? 16:36, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Wie gesagt, ich würde mich dem Vorschlag "Einfach eine Weiterleitung auf alt-100 einrichten und alt-1923 in Rente schicken?" anschliessen. Gestumblindi 18:50, 13. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich denke, Vorschlag 1 ist am einfachsten und schnellsten umsetzbar. Wenn wir ganz konsequent aufräumen wollen können wir aber auch einen Bot laufen lassen und die Vorlage ersetzen lassen, das wäre wohl auch kein allzu großer Aufwand. Eine händische Prüfung dieser Dateien halte ich aber nicht für nötig, die wurden ja bereits relativ strikt geprüft. -- Chaddy · D 16:46, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Bilder anonymer deutscher Urheber auf Commons

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Auf Commons läuft gerade eine Debatte über urheberrechtliche anonyme Bilder aus Deutschland (§ 66 UrhG). Hier in der de.wp werden Bilder unter Berufung auf § 66 UrhG bekanntlich nicht akzeptiert. Commons hingegen hat die ziemlich unglücklichen Vorlagen {{PD-EU-no author disclosure}} und {{PD-anon-70-EU}}, die so ziemlich alle EU-Länder in einen Topf werfen und Besonderheiten wie die alte Rechtslage hierzulande weitgehend ignorieren. Bei beiden Vorlagen gibt es deshalb Warnhinweise, dass sie für deutsche Werke vor Mitte 1995 de facto kaum (oder gar nicht) verwendbar sind, und das wird jetzt (zunächst) bei einer Vorlage angegriffen. Ich habe argumentiert, dass bei solchen Werken u. a. das Risiko für Nachnutzer zu groß sei und man sie deshalb nicht akzeptieren solle. Jetzt werde ich von einem anderen Commons-Admin gefragt, ob ich das denn beweisen ("prove") könne, denn mögliche striktere Voraussetzungen ("stricter requirements") sollten doch bitte schön auf klaren und präzisen Problemen beruhen ("clear and precise issues"), nicht auf vagen Ängsten ("vague fears").

Ad hoc habe ich keine Beispiele, daher wollte ich hier auf die Diskussion hinweisen, vielleicht kann ja jemand etwas Diesbezügliches beitragen oder ganz generell etwas dazu schreiben. Die Diskussion findet sich auf der Vorlagendiskussionsseite c:Template talk:PD-EU-no author disclosure#Germany. Gruß --Rosenzweig δ 09:59, 24. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Benutzer:Rosenzweig, wieso willst Du eigentlich päpstlicher sein als der Papst? WM-Foundation ist verantwortlich für alles was auf Commons passiert. Deine vagen Ängste und Bauchgefühle sind da juristisch völlig unerheblich und auch kontraproduktiv. Wieso versuchst Du krampfhaft der WP Bilder zur Nutzung vorzuenthalten, die der Wissensvermittlung dienlich sein können.--Ciao • Bestoernesto 13:16, 7. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Die WMF ist nicht verantwortlich für das, was gutgläubigen Nachnutzern der Medien auf Commons passiert. Und das Ziel von Commons ist es eben, Medien bereitzuhalten, die für jeden Zweck wirklich frei sind. Das sicherzustellen ist Sinn und Zweck der Bemühungen. Hier in der de.wp übrigens auch, hier wird deswegen komplett auf entsprechende Dateien verzichtet: „Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke“ (Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist; die dort im Anschluss beschriebenen pragmatischen Regelungen gibt es in ähnlicher, wenn auch nicht identischer Form auch auf Commons). Deine Formulierung „Bilder zur Nutzung vorzuenthalten, die der Wissensvermittlung dienlich sein können“ könnte man auch zur Rechtfertigung der Benutzung aller möglicher urheberrechtlich geschützter Medien heranziehen. Dem stehen aber Grundsatzentscheidungen der WMF (für Commons) bzw. der Benutzer (de.wp) entgegen, dass eben nur freie Medien genutzt werden sollen. Wenn dir das nicht passt, solltest du dir überlegen, ob du hier richtig bist. --Rosenzweig δ 13:52, 7. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Alt-Otzenrath-Plan.jpg

Diese Datei wurde wegen fehlenden Urheberrechts von der Permission-Kommission bereits gelöscht.

Das Bild stellte einen Straßenplan für den Ortsteil Otzenrath (Gemeinde Jüchen) von 1974/75 dar. Wegen der vielfältigen Umbenennung von Straßennamen infolge der Gebietsreform wurde hiermit die Bevölkerung informiert. Der Ortsteil wurde bereits 2000 infolge Braunkohlen-Tagebau vollständig abgeräumt. Die den Straßenplan anregende Gemeinde (j. Stadt) Jüchen hat am 14. 3.2022 schriftlich mitgeteilt: Weder bei der Stadt Jüchen noch der Druckerei Willy Größchen KG, Dortmund, gäbe es einen Urheber für den Straßenplan, zuletzt auch deswegen, weil die Druckerei 1980 geschlossen wurde. Somit sei das Urheberrecht verwaist.

Das Schreiben liegt der Permission-Kommission vor. Ich werde nun seitens der Permission-Kommission aufgefordert, eine Diskussion über den Verwaisten-Status anzuregen, damit die Datei dennoch hochgeladen werden kann.--Fibe101 (Diskussion) 11:07, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Hat hier irgendjemand eine Anweisung/Vorschlag, was ich noch durchführen muss? --Fibe101 (Diskussion) 10:34, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Oh wow. Das ist eine Frage, die wir hier nur sehr selten haben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:41, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
@Fibe101: Mit der "Permission-Kommission" meinst du wohl das Support-Team. So moderne verwaiste Werke werden hier tatsächlich kaum einmal diskutiert, darum wohl auch die Funkstille seit mehr als einer Woche - es wird allgemeine Ratlosigkeit herrschen. Bei einem Bild von 1974/75 sehe ich allerdings weder hier noch auf Commons eine Regelung, die greifen würde, um es behalten zu können. Wir sind ja sehr streng und haben uns für Werke mit unbekanntem und auch bei gründlicher Recherche (wie du sie offensichtlich geleistet hast) nicht auffindbarem Urheber ja nur mit Zähneknirschen dazu durchgerungen, sie im Sinne einer pragmatischen Regelung zu akzeptieren, wenn sie vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurden - siehe {{Bild-PD-alt-100}}. Auf Commons ist {{PD-old-assumed}} sogar nur anwendbar, wenn das Werk mindestens 120 Jahre alt ist. Meine Einschätzung ist daher: Leider keine Chance. Oder sieht jemand doch eine Möglichkeit? Gestumblindi 19:10, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Vielleicht kann die WP:Kartenwerkstatt eine Karte erstellen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:24, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
"Sofern das Bild tatsächlich als verwaistes Werk gilt, wäre die Diskussion darüber öffentlich in der Wikipedia zu führen.
Ich empfehle, die Sache unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen - vorzutragen. (Antwort von Support-Team)"
Da bitte ich um genauere Angaben, wo genau. Ich dachte, hier wäre ich schon richtig--Fibe101 (Diskussion) 09:55, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Du bist hier schon richtig. Dir wurden hier auch schon Antworten gegeben, nämlich dass ein so junges verwaistes Werk alleine mit dieser Begründung hier zum Hochladen nicht akzeptiert wird, da davon auszugehen ist, dass es einen noch nicht vor 70 Jahren verstorbenen Rechteinhaber (eine konkrete Person) gibt und dieser jederzeit auftauchen könnte. Es wurden auch schon Alternativen vorgeschlagen, etwa zu überprüfen ob denn überhaupt ein Schöpfungshöhe (und damit ein Schutz) besteht oder ob man die wesentlichen Informationen nicht einfach nachzeichnen kann.--Naronnas (Diskussion) 10:47, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Wieso werde ich aufgefordert, öffentlich eine Diskussion über ein "verwaistes Werk" zu führen, wenn das gar keinen Sinn ergibt?
Die EU hat in Zusammenhang mit verwaisten Werken erklärt: Wir verlieren einen gro0en Teil unseres gemeinschaftlichen Wissen unwiederbringlich, sofern verwaiste Werke nicht digitalisiert werden dürfen, z. B auch von Bildungseinrichtungen/Archiven. Anscheinend gehört Wikipedia nicht dazu.
Die abgebaggerten Dörfer vom Rheinkreis Neuss haben teils ihre örtliche Geschichte dokumentiert. Diese bekommen nun Pläne und Bilder. Ab 2075 dürfen diese dann doch wieder hochgeladen werden. Was für eine Freude? --Fibe101 (Diskussion) 18:11, 28. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Im Supportteam sind nur eine begrenzte Anzahl Mitarbeiter, von denen sich wenige bis keine (ich kenne die aktuellen Teilnehmer nicht) im Urheberrecht auskennen, die Experten sitzen hier.
Was wichtig ist: Digitalisierung ist die eine Sache, Veröffentlichung eine andere. Digitalisieren darf man erstmal so ziemlich alles, bei Veröffentlichungen gibt es international sehr verschiedene, meist ziemlich restriktive Gesetze. Was hier (WP & Commons) erscheint, ist veröffentlicht. Das muß also frei von Urheberrechten sein oder vom Urheber freigegeben werden. Der oder die Urheber der Karte von 74/75 ist mit Sicherheit keine 70 Jahre tot, also existiert ein Urheberrecht, auch wenn man den Urheber nicht kennt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:35, 28. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Mal ein anderer Ansatz... Kannst du das Bild irgendwo hochladen und hier verlinken? Oder alternativ an mich schicken? [email protected] - vielleicht ist was über SH zu machen, wenn da nur eine ausreichend alte Karte geändert wurde... --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:39, 28. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Service: SH meint (fehlende) Schöpfungshöhe, also ob das Werk vielleicht so "einfach" ist, dass es nicht geschützt ist.--Naronnas (Diskussion) 07:43, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Von vorn - Nach der Verwaltungsreform 1974/1975 sah sich die Gemeinde Jüchen verpflichtet, die geänderten Straßennamen ihren Bürgern mitzuteilen. Dieses Schriftstück wäre ein gemeinfreies "Amtliches Werk" geworden. Sofern die Straßen einfach alphabetisch aufgelistet worden wären, gäbe es insoweit keinerlei Probleme !
Die Gemeinde entschloß sich aber, eine Straßenkarte mit den neuen Straßennamen anzufertigen. Auf deren Rückseite befinden sich historische Bauwerke der Gemeinde, Wanderstrecken und ein Grußwort des damaligen Bürgermeisters sowie des Gemeindedirektors. Keinerlei Reklame, wie auf kommerziellen Straßenplänen üblich! Der Plan wurde kostenlos an die Bürger abgegeben.
Das Support-Team reagierte prompt: vermutlich kommerzielle Straßenkarte - also bestehen Urheberrechte, und kein amtliches Werk!
Das "Amtliche Werk" wurde später eingeräumt, aber nun kam (gekünstelt) § 5,2 UrhG-Gesetz hinzu mit dem Änderungsverbot. Gut 50 Jahre nach Erstellung des Planes gab es keinen zuständigen Urheber bei der Gemeinde, weder für die Straßen, die Bilder noch das Grußwort, der Änderungen gestattete. Ich kann von der Gemeinde, jetzt Stadt Jüchen, nicht fordern, dass sie im verstaubten Archiv nach 50 Jahre alten Dokumenten herumsucht, die ein einzelner gerade benötigt!
Die ausführende Druckerei wurde um 1980 geschlossen. Mir gelang es, mit einem Familienmlitglied der Druckerei zu sprechen. Ergebnis: keinerlei Interesse an irgendwelchen Urheberrechten. Um 2000 wurde Tagebau Garzweiler "abgeräumt". Kein Mensch auf dieser Welt hätte Interesse an Änderungen an einem nun unbrauchbaren Straßenplan.
Nach meinen Rechtskenntnissen handelt es sich ein gemeinfreies Amtliches Werk, das mit Hilfe einer Druckerei gefertigt wurde - kostenfrei für die Bürger.--Fibe101 (Diskussion) 10:57, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung von 2012 zu Loriot-Briefmarken gegen die Wikimedia Foundation ausdrücklich festgehalten (siehe Seite 11 des Dokuments bzw. IV. 1. a): "Von §5 Abs. 1 UrhG werden nur Sprachwerke erfasst, nicht aber Werke der bildenden Kunst (Dreier/Schulze, URhG, 3. Auflage, §5, Rz. 4 m.w.N.; Ahlberg in Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, § 5, Rz. 10; Schricker in GRUR 1991, 645, 656, zitiert nach beck-online)". Als amtliche Werke nach Abs. 1 kommen also überhaupt nur Sprachwerke in Frage, keine Bilder, Logos oder halt auch Karten und Pläne. Es ist aber möglich, dass hier doch § 5 Abs. 2 anwendbar ist - denn im Gegensatz zu Briefmarken wurde der Plan wohl tatsächlich "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht" und das LG Berlin hat zumindest nicht explizit gesagt, dass die Einschränkung auf Sprachwerke auch für amtliche Werke nach Abs. 2 gelte. Es gilt dann aber eigentlich ein Änderungsverbot, das mit Commons/Wikipedia nicht kompatibel ist (wir lassen hier keine Lizenzen zu, die Änderungen verbieten). Wie sehen das andere? Wäre "amtliches Werk" ein möglicher Ansatz für diesen Fall? Oder doch eher nicht? Gestumblindi 20:55, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe die Bilder vorliegen. Es sind abstrahierte (kleine!) Ausschnitte aus einer Straßenkarte mit Straßennamen. Schöpfungshöhe ist grenzwertig. Um die Situation darzustellen, kann man nur so und nicht viel anders zeichnen. Nun ergeben sich für mich drei mögliche Szenarien:
  1. Hochladen der Bilder mit mangelnder SH - und dann warten wir, bis sich entweder jemand bei Commons oder hier aufregt und einen LA stellt
  2. Hochladen und warten, bis sich ein Rechteinhaber meldet (sehe ich als sehr unwahrscheinlich)
  3. Bilder "irgendwo" hochladen, mit archive.org sichern, wieder löschem und dann aufgrund dieser Quelle neuzeichnen.
Die sauberste Lösung wäre #3 aber das ist auch vorauseilender Gehorsam und urheberrechtliche Paranoia. Ich wäre für #1 und dann Diskussion hier, wie ihr die SH einschätzt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:00, 29. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist bekannt; jedoch ist das Urteil eines LG nicht verbindlich für übergeordnete Instanzen und hat auch keine Beziehung zum verwaisten Urheberrecht. Außerdem sollte es bereits Amtliche Werke mit Zeichnungen, Skizzen, Bildern zur besseren Verständlichung geben.
Eine Lösung meines Problems wegen "verwaisten Urheberrechts" sehe ich in dieser Diskussion nicht.
Das Problem liegt allein am Änderungsverbot des § 5 (Abs. 2) UrhG. Das wird hier aber möglicherweise überstrapaziert: "In der Tat fehlt es bei amtlichen Werken auch an der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Dimension des Änderungsverbots, gebührt seine Wahrnehmung doch nicht dem Urheber, sondern dem Rechtsträger der betreffenden Behörde".
Ich möchte das gern erläutern. Ggf kann ein Nutzer hierzu etwas sagen. Ergänzung folgt. --Fibe101 (Diskussion) 09:13, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Die vorstehende Verwaisten-Diskussion brachte kein Ergebnis.
Es könnte sein, dass ich mich gelegentlich wiederhole. Dennoch:
Amtliche Vermerke regeln etwas. In diesem Werk wurde der Umgang mit den neuen Straßennamen von 1975 bekanntgemacht/geregelt. Dieses in Form einer bebilderten Straßenkarte mit Wanderwegen und einem Grußwort von Bürgermeister und Gemeindedirektor zu fertigen, erschien der Gemeinde nachhaltiger als eine bloße alphabetische Auflistung der Änderungen.
Zwischenzeitlich sind die ausgewählten Gemeinden durch Rheinbraun (Braunkohle-Tagebau) seit 2000 eingeebnet, die verwendeten Pläne sind nur noch historisch nutzbar. Warum also der Umstieg? Nach menschlichem Ermessen ist heutzutage niemand mehr an irgendwelchen Änderungen alter Straßenkarten interessiert!
Zunächst wurde bestritten, dass es sich bei der Straßenkarte der ehemaligen Gemeinde, jetzt Stadt Jüchen, um ein gemeinfreies amtliches Werk handelt, § 5 Abs. 1 UrhG.
Verfahren wurde aber nach dem Grundsatz – Straßenkarte = immer kommerziell.
So kam § 5 Abs. 2 UrhG ins Spiel mit dem Änderungsgebot.
Es gab eine neue Lage. Man stieg ohne Begründung auf § 5 Abs. 2 UrhG um. Nun verlangte das Support-Team aufgrund des „Änderungsverbotes“ diese Paragrafen eine vorherige Freigabe vom Änderungsverbot.
Das Änderungsverbot gemäß Abs. 2 gilt jedoch nicht absolut. So können Sachverhalte nach „Treu und Glauben“ geändert werden, die insgesamt gemeinfrei wären.
Siehe Wikipedia – Änderungsverbot/Anwendung: Hier wurde speziell und verbindlich geregelt:
Das Änderungsverbot ist stets Gegenstand einer Interessenabwägung.
In der Tat fehlt es bei amtlichen Werken auch an der urheberpersönlichkeitsrechtlichen Dimension des Änderungsverbotes, gebührt seine Wahrnehmung doch nicht dem Urheber, sondern dem Rechtsträger der betreffenden Behörde.“
Die Forderung nach einer vorherigen grenzenlosen Aufhebung des Änderungsverbotes ist aus der Sicht von Wikipedia also gesetzeswidrig und fehlerhaft! Diese Grundsätze sind zu beachten, wurden aber bisher vom Support-Team unterschlagen!
Auch § 61 UrhG – Verwaiste Werke – steht einer Veröffentlichung nicht entgegen.
Man kann davon ausgehen, dass dieses Amtliche Werk öffentlich zugänglich ist. Man erspare mir bitte eine Anfrage bei noch unbekannten Städten, Kreisen, Ländern, Instituten oder historischen Sammlungen, ob dort noch Kopien pp von diesem Werk vorliegen.
Die Stadt Jüchen ist bereits genervt und hat mir mitgeteilt, dass sie auf keinerlei Anfragen mehr antworten wird. Liegt doch beim Support-Team bereits die schriftliche Zustimmung der Stadt vor, die Straßenpläne bei Wikipedia verwenden zu dürfen!! Ergebnis: Ablehnung, man bräuchte zusätzlich die Erlaubnis eines Katasteramtes o. ä.
Sofern das Support-Team wiederum nicht zuzustimmen vermag, so bitte ich um eine zweite Meinung einer juristisch versierten Person, die mehr kann als „eigene unverbindliche Beschlüsse“ durchzusetzen. --Fibe101 (Diskussion) 08:33, 18. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Antwort per Mail: "Die Aussage, dass das Änderungsverbot einer Interessenabwägung im Einzelfall unterliegt, impliziert, dass es in bestimmten Fällen eben doch gilt. Das wiederum widerspricht den Lizenzbestimmungen von Wikipedia.
Dass diese in diesem Punkt enger gefasst sind als die deutsche Rechtsprechung, spielt keine Rolle. Der Betreiber darf eigene Regeln für die dort verwahrten Inhalte aufstellen. Es gibt kein Recht, ein bestimmtes Bild bei Wikipedia hochzuladen."
Darunter der Zusatz: "Alle Auskünfte sind unverbindlich." Fragen wurden nicht abgeklärt. Auf Deutsche Rechtsprechung hatte ich mich nie bezogen.
Man forderte mich also auf, einen Rechteinhaber aufzuspüren, verlangte eine Verwaisten-Diskussion, obwohl man von vornherein hätte wissen müssen, dass die "Lizenzbestimmungen" ein Hochladen nicht erlauben.
Seitens Wikipedia wird immer betont: Die deutsche Gesetzgebung ist verbindlich. Die in § 5, Abs 2 UrhG geforderte "Interessenabwägung", die dem Schutz der Behörde dienen soll, hätte man in einem zusätzlichen Vermerk aufführen können. Das Support-Team glaubt, Urheberrechte schützen zu müssen. Die sind hier aber nicht gefragt. --Fibe101 (Diskussion) 09:16, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

KV Ostende

Der Fußballverein KV Ostende hat seit 2021 ein neues Logo, beispielsweise in dieser Meldung zu sehen. Die entsprechende Datei auf Commons c:File:Kvo-1.png wurde jetzt gelöscht.

Besteht die Möglichkeit, das Logo lokal in der deutschsprachigen Wikipedia hochzuladen, da nur Schriftzug und einfache geometrische Formen. (Wikipedia:Hochladen/Logo). Andererseits entsteht das Wappen erst durch die Kombination der diversen Formen? Danke für einen Tipp. Freundl. Grüsse --Nordprinz (Diskussion) 18:20, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Karl Dietrich (alte Fotos)

Hallo, könnt ihr mir helfen für diese Fotos die richtigen Lizenzbausteine zu setzen, sofern möglich? Eventuell muss man einen Teil der Fotos auch lokal hochladen. (Hintergrund: Die Hochladerin ist eine Urenkelin der abgebildeten Person und arbeitet gerade am Ausbau von Karl Dietrich (Politiker, 1873).) Danke, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:18, 16. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Vorlage:Bild-PD-alt-100 für unbekannte Fotografen, das ist von heute 1922, Polizeipräsident wurde er 1925. Die Fotos sind mithin dafür alle zu "neu". Ausnahme ist das Familienfoto c:File:Karl Dietrich und Martha.jpg, das ist von circa 1907 (die Tochter ist 1905 geboren) und geht als PD-US und zur Verwendung bei WP:de mit den pragmatischen 100 Jahren. --Goesseln (Diskussion) 19:14, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke, @Goesseln – ich blicke bei den 'historischen' Regelungen einfach nicht durch... Könnte ich dich bitten, bei den Bildern die entsprechend korrekten Lizenzbausteine einzufügen? Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:44, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Wenn der Gnom die Regeln nicht versteht, sind die untauglich. Erheblich mehr Wikipedia und gleichzeitig Urheberrecht kann niemand hier. Wird wohl mal wieder Zeit die Wildblumenwiese zu mähen. sуrcrо.педія 09:31, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
+1 --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:02, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
+1--Fornax (Diskussion) 10:11, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Arbeitsgruppe oder Arbeitstreffen? sуrcrо.педія 16:55, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für die Blumen, aber ich bin einfach im intertemporalen Urheberrecht wirklich nicht fit. Eigentlich höchste Zeit, das mal irgendwo verständlich aufzuschreiben (oder haben wir das schon?) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:02, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Machen wir mal hier auf der Disk weiter? Ralf Roletschek (Diskussion) 17:14, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
 Info: Ausgangspunkt eines Reviews wäre doch Wikipedia:Bildrechte#Fremde_Aufnahmen und dort unten der vereinfachte Wikipedia:Bildrechte#Entscheidungsbaum (Grafik und Text). Dort steht doch alles oder sollte. Oder irre ich? --Goesseln (Diskussion) 17:46, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Also nach erster Durchsicht: {{Bild-PD-alt-1923}} hat sich überlebt, die Bilder seit Anfang des Jahres bereits in {{Bild-PD-alt-100}} drin. Ich habe aber den Verdacht, dass wir das tatsächlich mal durchhaken sollten. sуrcrо.педія 07:41, 21. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
@Goesseln: In dem Entscheidungsbaum fehlt die Angabe, ob man nun lokal oder auf Commons hochladen soll und welcher Lizenzbaustein bei alten Fotos etc. der richtige ist. Das sind die beiden Punkte, an denen ich immer scheitere. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:39, 23. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Nutzung legal?

Ehrlich gesagt ist mir das mit den Löschanträgen bei Commons zu verwirrend und unkomfortabel. Also stelle ich es hier zur Diskussion und hoffe kompetentere kümmern sich drum und vllt. auch mal, um ein praktikables Verfahren mit weniger Bausteinen, Handlungsanweisungen und abtörenenden Halbsätzen:

Das Bild https://commons.wikimedia.org/wiki/File:IBC_MX_1000.jpg?uselang=de stammt offenbar von hier: https://www.schuetz-packaging.net/schuetz-germany-hq/de/ibc/ecobulk/ecobulk-mx/ (https://www.schuetz-packaging.net/images-ps/header/header-ibc-ecobulk-mx.jpg?cid=6vw.1qm0&resize=51b165:2000x455c) Ich kann nicht erkennen, daß der Urheber "Marketing2Schütz" auch wirklich von Schütz ist und nicht einfach ein User, der sich so nennt (und warum "2" statt "4"?). Also zweifle ich die Lizenz einfach Mal an. --Grummelbacke (Diskussion) 17:18, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Man könnte mal an das Unternehmen schreiben und um eine Bestätigung der Freigabe per E-Mail an das VRTS bitten. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:31, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Ein langes Zitat "mit leichten Veränderungen"

Bitte schaut mal auf den Artikel Ghibellinen und Guelfen und dort das mit Anführungszeichen markierte lange Zitat EN 1 im Verhältnis zu der Neuauflage des zitierten Werks hier S. 22. Meiner Meinung nach sollte man nicht einen kompletten Absatz im Wortlaut zitieren und bezeichnen Anführungszeichen immer ein exaktes wörtliches Zitat, so dass Auslassungen, Umstellungen usw. kenntlich gemacht werden müssen. Wie seht ihr das?--Ktiv (Diskussion) 15:09, 20. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Hallo @Ktiv, das Zitat ist für eine direkte Wiedergabe ohne Freigabe des Autors leider zu lang und müsste entweder gekürzt oder in indirekter Rede wiedergegeben werden. Das war zwar nicht deine Frage, sollte aber dringend angegangen werden. Um aber auch deine Frage zu beantworten: Ja, solche Zitate sollten (wenn sie überhaupt zulässig sind, was bei einer Textübernahme wie gesagt nicht zulässig ist) wortwörtlich wiedergegeben und etwaige Umformulierungen und Auslassungen durch eckige Klammern oder auf andere Weise deutlich gemacht werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:37, 23. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Amtliche Werke

Nach § 5, Abs. 2 UrhG erstellte amtliche Werke unterliegen grundsätzlich einem Änderungsverbot, sofern die Änderung sich nicht auf "Treu und Glauben" berufen kann.
Das Änderungsverbot schützt die betreffende Behörde, nicht den (unbekannten, verwaisten) Urheber), bleibt aber bestehen, bedarf einer Interessenabwägung beider Seiten und weicht damit von anderen Vorstellungen über die Macht des Urheberrechtes ab. Ist damit das Hochladen dieses "Werkes" nicht zulässig, weil das gesetzliche Änderungsverbot bestehen bleibt? --Fibe101 (Diskussion) 10:13, 21. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Alles umsonst! Ich habe daher das Support-Team nunmehr gebeten, die betreffenden Straßenpläne so einzustellen, dass sie sich nach etwa 70 Jahren selbständig wieder hochladen. Ich übergebe die Pläne nun dem Archiv der Kreisverwaltung. 2045 melde ich mich wieder. --Fibe101 (Diskussion) 21:57, 24. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Mehrfachlizenzierung für gemeinfreie Werke?

Hallo, ich lese mich in das Thema Mehrfachlizenzen ein, um zu wissen, ob eine Mehrfachlizenzierung bei gemeinfreien Werken Sinn macht. Zunächst möchte ich abklären, dass ich die Idee hinter Mehrfachlizenzen (halbwegs) richtig verstanden habe.

  1. Auf Commons ist als Beispiel für den Nutzen der Fall genannt, dass jemand ("Nach-Nutzer") eine Kollage aus zwei Bildern anfertigen will und diese Bilder kompatible Lizenzen brauchen. Durch die Mehrfachlizensierung eines Bildes steigt die Chance, dass der Nach-Nutzer kopatible Lizenzen vorfindet, richtig?
  2. Gibt es weitere Gründe, warum man auf Commons Bilder mehrfachlizenziern will?
    1. Für eine private Website würde ich verstehen, dass man mit der Doppellizenz CC BY-ND und CC BY-NC-SA quasi Derivate nur für nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt, richtig?
  3. Die wichtigste Frage für mich: gibt es einen Grund, warum man bei gemeinfreien Bildern eine weitere Lizenz hinzufügen will? Denn die Gemeinfreiheit sagt doch quasi: du brauchst keine Lizenz, du kannst mit dem Bild tun und lassen was du willst (Urheber nennen oder nicht; Für jeden Zweck nutzen. Verändern oder nicht; und Veränderungen (mit Schöpfunghöhe) unter unfreier Lizenz veröffentlichen)

Danke und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 22:07, 25. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

@Qaswed: Nö, ganz einfach: Gemeinfrei ist gemeinfrei. Eine "Lizenz" kommt schon von der Definition her nur in Frage, wenn das fragliche Werk urheberrechtlich geschützt ist. Und: Lizenzieren kann nur ein Urheber oder eine vom Urheber dazu bemächtigte Person. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:26, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
@Gnom für die Beantwortung der dritten Frage! Falls jemand noch die ersten beiden Fragen beantworten will, würde ich die Antwort mit Freude lesen. Falls nicht, ist das auch ok. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 20:41, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
@Qaswed: Zu Frage 1: Ja, richtig. Zu Frage 2: Ein anderer Anwendungsfall ist, dass du dem Nachnutzer erlauben willst, sich die Lizenz auszusuchen, deren Bedingungen für ihn gerade am 'bequemsten' einzuhalten sind. Zu Frage 2.1: Richtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:59, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Alle Fragen beantwortet. Nochmals besten Dank an Gnom. --Qaswed (Diskussion) 20:53, 27. Jul. 2022 (CEST)

en:File:Vail Resorts (logo).svg

Für den Artikel Vail Resorts hätte ich gerne das Logo aus der englischen Wikipedia. en:File:Vail Resorts (logo).svg Ist nur die Frage der Schöpfungshöhe. --Alex42 (Diskussion) 16:47, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Das hat keine SH. Simple Schrift mit simplem Spiegelungseffekt. -- Chaddy · D 17:12, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Danke für deine Meinung, sehe ich auch so. Habe es hochgeladen: Datei:Vail_Resorts_(logo).svg Bitte nochmal drüberschauen, ob die Beschreibung passt. --Alex42 (Diskussion) 15:39, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Das war so noch nicht optimal. Aber jetzt passt es. -- Chaddy · D 17:18, 27. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:30, 28. Jul. 2022 (CEST)

Bild auf Commons hochladen?

Ich würde dieses Bild [2] gerne in einem Artikel nutzen.

„Die Bilddatei kann in redaktionellen Beiträgen und Medienberichtserstattungen unter Nennung u.s. Quelle im Hinweis auf das Urheberrecht frei verwendet werden.“

Kann das Bild auf Commons hochgeladen werden und in einen Wikipediartikel eingebunden werden?

--Der König (Disk.·Beiträge) 21:31, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Leider nein – wir bräuchten eine Freigabe unter einer freien Lizenz. Gib Bescheid, wenn wir dich bei einer entsprechenden Anfrage unterstützen sollen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:01, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Abbildung des Fritz Reuter Kunstpreises des Rat der Bezirkes Schwerin (DDR Zeit 1971)

Hallo, ich habe eine Medaille geerbt, mein Schwiegervater bekam sie 1971 verliehen. Der Künstler der die Medaille entwarf lebt noch, es ist Stefan Thomas. Die Gießerei ist auch bekannt. Wie dürfte ich die Medaille in der WIKIPEDIA veröffentlichen. Q: Autor: und Lizenz: Bitte, wie ist sie zu veröffentlichen. 16Exul82 (Diskussion) 22:14, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

 Info: Es geht um den Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirkes Schwerin
Antwort: gar nicht.
Aber du kannst mal versuchen, den 90-jährigen Stefan Thomas (Bildhauer) (um den geht es doch?) zu einer schriftlichen Einwilligung zu bewegen, dass (d)eine Fotografie der einen Seite der Medaille (und auch der anderen?) unter den Wikipedia-Bedingungen (freies Wissen) veröffentlicht werden darf.
Bei den Kollegen vom c:Commons:Volunteer Response Team, die du auch auf Deutsch ansprechen kannst, sollte dir jemand ein Formular nennen können, was Herr Thomas unterzeichnen und einscannen sollte. Du schickst es dann an VRT. Oder so ähnlich.
--Goesseln (Diskussion) 22:36, 26. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

https://www.youtube.com/watch?v=cIeGfFAbuYI

Weiterhin blicke ich nicht durch, welche Links auf youtube-Inhalte zulässig sind und welche nicht. Deshalb muss ich wieder für einen einzelnen Fall nachfragen. (Mein Eindruck jedenfalls: So genau nehmen es einige Benutzer*innen nicht mit dem Satz: „Die Verlinkung auf urheberrechtlich zweifelhafte YouTube-Inhalte ist unzulässig!“) Der Fall, für den ich nachfrage: im Artikel zu Hans Henny Jahnn unter Filme der Link auf youtube (dort ja zumindest formal nicht korrekt, oder ? – und das als Fragment zu bezeichnen (42 min) wohl auch nicht ganz zutreffend) - ist der zulässig ? --James Krug (Diskussion) 08:15, 28. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

@Jameskrug: Da hast du wohl Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:32, 28. Jul. 2022 (CEST)Beantworten